Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
in Bonn


 Herzlich Willkommen auf meinen Internet-Seiten!

Sie haben ein rechtliches Problem, insbesondere im Arbeitsrecht oder Familienrecht, und benötigen eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung? Sie haben die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten oder die Trennung oder Scheidung von Ihrem Ehepartner sind akut? Sie benötigen einen Termin am Abend, am Wochenende oder einen Hausbesuch? Oder in einer barrierefrei zugänglichen Kanzlei? Dann sind Sie bei mir, Rechtsanwalt Axel Dietrich, richtig!

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei der Rechtsanwälte Graf von Schweinitz & Dietrich im Zentrum von Bonn berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte bei allen Fragen des Individualarbeitsrechts und kollektiven Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt in allen Fragen rund um die Kündigung von Arbeitsverträgen, den Abschluss von Aufhebungsverträgen und die Arbeitsvertragsgestaltung mit tarifvertragsrechtlichen und sozialrechtlichen Bezügen.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen wollen oder während des Arbeitsverhältnisses Probleme auftreten, z.B. betreffend Abmahnungen, Streit um das Gehalt bzw. Lohnforderungen entsteht, Vertragsänderungen oder Änderungskündigungen anstehen, bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung stehe ich Ihnen mit in langjähriger Berufserfahrung und fortlaufender Weiterbildung erworbener Kompetenz gerne zur Seite. Gleiches gilt, wenn Sie – z.B. bedingt durch die Geburt eines Kindes – nur noch in Teilzeit arbeiten möchten.

Neben den Arbeitsgerichten Bonn, Siegburg, Köln, Koblenz, Frankfurt, Düsseldorf trete ich - soweit dies sinnvoll erscheint - bundesweit an Arbeitsgerichten für Sie auf. Dabei erstreckt sich meine Vertretungsbefugnis selbstverständlich auch auf die zweitinstanzlichen Verfahren vor allen Landesarbeitsgerichten, insbesondere das Landesarbeitsgericht Köln, und das Bundesarbeitsgericht.

Fachanwalt für Familienrecht (Scheidung, Unterhalt)

Als Fachanwalt für Familienrecht liegt ein weiterer ausgeprägter Schwerpunkt meiner Tätigkeit im  Familienrecht. Ich berate und vertrete Sie beim Abschluss eines Ehevertrages, im Vorfeld der Trennung und nach der Trennung vom Ehepartner/Lebenspartner, bei anlässlich der Trennung auftretenden Problemen vom Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt über das Sorgerecht oder Umgangsrecht mit Kindern und die Vermögensauseinandersetzung bis hin zur Scheidung und den Scheidungsfolgen (nachehelichem Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) außergerichtlich und gerichtlich. Wurden wesentliche gesetzliche Scheidungsfolgen durch einen Ehevertrag ausgeschlossen, überprüfe ich für Sie, ob der Ehevertrag wirksam ist. Selbstverständlich bin ich Ihnen auch behilflich, wenn Sie auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, einen bestehenden Ehevertrag auf Wirksamkeit überprüfen lassen oder einen Ehevertrag schließen möchten oder andere familienrechtliche Probleme unabhängig von Trennung oder Scheidung haben.

Bei Scheidungen oder anderen familienrechtlichen Auseinandersetzungen vertrete ich Sie nicht nur vor dem Amtsgericht Bonn, sondern bei allen Amtsgerichten, insbesondere auch dem Amtsgericht Siegburg, dem Amtsgericht Rheinbach und dem Amtsgericht Köln, aber auch vor allen Oberlandesgerichten in der Berufungsinstanz.

Dabei kommt Ihnen neben meiner langjährigen Erfahrung zu Gute, dass ich mich als Fachanwalt für Familienrecht regelmäßig fortbilde.


Stets ist es mein Bemühen als Rechtsanwalt, nicht nur die wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten zu wahren, sondern auch weitere Interessen zu erkennen, diese mit den wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen und optimale Lösungen für meine Mandanten zu finden.

Die stets schnelle Information meiner Mandanten ist für mich ebenso selbstverständlich wie ein hoher Grad an telefonischer Erreichbarkeit. Nach Vereinbarung biete ich auch Termine am Abend, am Wochenende oder Hausbesuche an. Sprechen Sie mich darauf an. Den engen Kontakt zum Mandanten betrachte ich als Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit und erfolgreiche Umsetzung der Ziele des Mandanten.

Die auf meiner Homepage zur Verfügung gestellten Informationen können eine fundierte rechtliche Beratung im Einzelfall häufig nicht ersetzen. Im Hinblick auf die Vielzahl der Gesetze und Tarifverträge zum Arbeitsrecht und die maßgebliche Bedeutung der zum Arbeitsrecht ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsberatung im Einzelfall häufig unerlässlich. Dabei ist im Hinblick auf laufende Fristen gerade beim Ausspruch von Kündigungen häufig Eile geboten. So kann eine fristlose Kündigung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Für viele andere Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag gilt allerdings ähnliches. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Auf die überwiegende Zahl der Arbeitsverhältnisse findet zudem ein Tarifvertrag Anwendung. Auch Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen. Werden diese versäumt und arbeitsvertragliche Ansprüche innerhalb der Ausschlussfrist nicht geltend gemacht, so verfallen sie. Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall zügig fachkundigen Rechtsrat einzuholen.

Ich bin für Sie da! Kontaktieren Sie mich doch einfach ganz unverbindlich über das Kontaktformular oder per E-Mail, damit ich mich persönlich um Ihren Fall kümmern kann. Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen, bespreche mit Ihnen Einzelheiten und Kosten des Mandats und bestätige ggf. die Übernahme des Mandats. Erst mit der Mandatsbestätigung kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, bei dessen Ausführung ich darauf achte, möglichst eine außergerichtliche Lösung Ihrer Probleme zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.

Sollte die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertrete ich Sie gern und kann bei allen Gerichten in allen Instanzen - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - in Ihrem Interesse auftreten.