Arbeitsrecht 

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei der Rechtsanwälte Graf von Schweinitz & Dietrich im Zentrum von Bonn berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte bei allen Fragen des Individualarbeitsrechts und kollektiven Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt in allen Fragen rund um die Kündigung von Arbeitsverträgen, den Abschluss von Aufhebungsverträgen und die Arbeitsvertragsgestaltung mit tarifvertragsrechtlichen und sozialrechtlichen Bezügen. Informationen zu diversen Themen finden Sie über den Index am Ende der Seite und auf den weiteren Seiten.

 

Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte

Seit Aufnahme meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt vor 18 Jahren vertrete ich mittelständische Unternehmen und andere Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge, beim Ausspruch von Kündigungen und insbesondere in Kündigungsschutzprozessen und begleitenden Verfahren, wenn die außergerichtliche Erledigung der Streitigkeit nicht möglich war. Stets strebe ich im Interesse des Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Lösungen an. Im Jahr 2004 hat mir die Rechtsanwaltskammer Köln die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Meine Tätigkeit umfasst neben der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Kündigungsschutzverfahren selbstverständlich die Beratung und Vertretung im Vorfeld der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter Einschluss der Vorbereitung von Kündigungen, z.B. durch Anhörung des Betriebsrats, den Ausspruch von Kündigungen, Klagen auf Lohn und Gehalt, Klagen auf Überstundenvergütung, Klagen auf Erteilung von Arbeitszeugnissen oder Korrektur von Arbeitszeugnissen, Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen, Geltendmachung von Urlaubsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Karenzentschädigungen, Abfindungen und Provisionen ebenso wie die Abwehr solcher Klagen.

 

Arbeitsrecht im Rheinland und bundesweit

Neben den Arbeitsgerichten Bonn, Siegburg, Köln, Koblenz, Frankfurt, Düsseldorf trete ich - soweit dies sinnvoll erscheint - bundesweit an Arbeitsgerichten für Sie auf. Dabei erstreckt sich meine Vertretungsbefugnis selbstverständlich auch auf die zweitinstanzlichen Verfahren vor allen Landesarbeitsgerichten, insbesondere das Landesarbeitsgericht Köln, und das Bundesarbeitsgericht.

Aufgrund regelmäßiger Fortbildungen und langjähriger Erfahrung können Sie eine optimale Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten erwarten.

Die auf meiner Homepage zur Verfügung gestellten Informationen zum Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht und die Lektüre der dort referierten Rechtsprechung können eine fundierte rechtliche Beratung im Einzelfall häufig nicht ersetzen. Im Hinblick auf die Vielzahl der Gesetze und Tarifverträge zum Arbeitsrecht und die maßgebliche Bedeutung der zum Arbeitsrecht ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsberatung im Einzelfall häufig unerlässlich. Dabei ist im Hinblick auf laufende Fristen gerade beim Ausspruch von Kündigungen häufig Eile geboten. So kann eine fristlose Kündigung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Für viele andere arbeitsvertragliche Ansprüche gilt allerdings ähnliches. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Auf die überwiegende Zahl der Arbeitsverhältnisse findet zudem ein Tarifvertrag Anwendung. Auch Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen. Werden diese versäumt und arbeitsvertragliche Ansprüche innerhalb der Ausschlussfrist nicht geltend gemacht, so verfallen sie.

Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall zügig fachkundigen Rechtsrat einzuholen.

Informationen finden Sie nachfolgend u.a. zu folgenden Themen:

Abfindung, AbmahnungAltersbefristung, angekündigtes Krankfeiern, Annahmeverzug, Anzeigepflichten bei Arbeitsunfähigkeit, ArbeitnehmerhaftungArbeitsunfähigkeit,   Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Arbeitsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers nach Abberufung, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag, Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Aufwendungsersatz, Ausbildungskosten, Ausschlussfristen, Befristung, befristeter Arbeitsvertrag, Beschädigung eines Dienstwagens, Besteuerung von Abfindungen, betriebsbedingte Kündigung, Betriebsstilllegung, Betriebsübergang, böswilliges Unterlassen einer zumutbaren Arbeit, Dienstwagen, einstufige Ausschlussfrist, Einzelhandel, Elternzeit, Entgeltfortzahlung, Entlassungsentschädigung, Entlassungssperre, Erstattung von Ausbildungskosten, Fahrlässigkeit, Freiwilligkeitsvorbehalt, freiwillige Leistungen, fristlose Kündigung, Fortsetzungserkrankung, genesungsförderndes Verhalten, Geschäftsführer, GmbH-Geschäftsführer, Haftung des Arbeitnehmers, Heimarbeitsplatz, Home-Office, konzernweite BeschäftigungspflichtKrankfeiern, Kündigung, Kündigung im Einzelhandel, Kündigung im Kleinbetrieb, Kündigungsgrund, KündigungsschutzgesetzKündigungsrecht, Massenentlassung, Massenentlassungsanzeige,Mobbing, Mobbingtagebuch, personelle Auswahlentscheidung, personenbedingte Kündigung, Pflege, Pflegezeit, Pflegezeitgesetz, private Telefonate, Reduzierung der Arbeitszeit, Rentenversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers, Rückzahlungsklauseln, Sonderkündigungsschutz, Sonderzahlungen, Sozialauswahl, Tätlichkeiten gegenüber Arbeitskollegen, Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, Teilzeit, Teilzeitarbeit, Teilzeitarbeit nach dem Pflegezeitgesetz, Teilzeitarbeit während der Elternzeit, Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeitarbeit, Unfallflucht, Urlaub, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Verfallfrist, Verfallklauseln, verhaltensbedingte KündigungVerkehrsunfälle, Verringerung der Arbeitszeit, Vertragsstrafevorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, Vorsatz, Weihnachtsgeld, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Zeugnis, Zeugnisberichtigung, Zeugnisberichtigungsanspruch, zweistufige Ausschlussfrist