Scheidung online

Eine Scheidung online gibt es nur sehr bedingt. Bei der "Scheidung online" handelt es sich um ein Dienstleistungsangebot. Ich erfrage online Ihre Daten, prüfe, ob ohne eine persönliche Beratung eine Scheidungsantragsschrift gefertigt werden kann und reiche diese ggf. bei Gericht für Sie ein. Zur Gerichtsverhandlung vor dem Familiengericht müssen die Ehegatten persönlich erscheinen und mindestens einer von ihnen auch anwaltlich vertreten sein, weil für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht.

Immer dann, wenn Scheidungsfolgen geregelt werden müssen, die über den Versorgungsausgleich hinausgehen, also z.B. Kindes- und/oder nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern, ist die Sach- und Rechtslage regelmäßig zu kompliziert, um allein aufgrund einer online erfolgenden Mitteilung von Daten die Scheidungsantragsschrift sachgerecht zu fertigen.

Nur dann, wenn die Scheidungsfolgen z.B. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung bereits geregelt sind, kommt eine "Scheidung online" in dem Sinn in Betracht, dass ohne weitere Rücksprache und allein aufgrund der online-Übermittlung aller erforderlichen Daten die Scheidung durch mich beantragt werden kann.

Das Angebot der "Scheidung online" besteht daher im Wesentlichen darin, dass Sie mir mittels des auf der nachfolgenden Seite befindlichen Kontaktformulars erste Daten übersenden, ich Ihnen nachfolgend online einen umfassenden Fragebogen und eine Vollmacht übermittle und ich dann auf Grundlage Ihrer Angaben in dem Fragebogen überprüfe, ob ohne weiteres die Scheidung beantragt werden kann. Ist dies nicht der Fall, setze ich mich mit Ihnen in Verbindung und kläre mit Ihnen, wie weiter vorzugehen ist. Dabei kann es auch erforderlich werden, die Angelegenheit in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen zu erörtern.

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